- Kindergeldkasse
- unter der Bezeichnung K. obliegt der ⇡ Bundesagentur für Arbeit (BA) die Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes i.d.F. vom 2.1.2002 (BGBl I 6) m.spät.Änd. Die Bundesagentur für Arbeit führt hierbei die Bezeichnung „Familienkasse“.- Vgl. auch ⇡ Kindergeld.
Lexikon der Economics. 2013.